Was sind „externe Stellen“?

Es gibt auch „externe Stellen“. Allgemein ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung als externe Stelle zuständig. Für bestimmte Bereiche bestehen Sonderzuständigkeiten, etwa die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die Geldwäschemeldestelle oder die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen prüfen, ob sie einen Hinweis zunächst einer internen Stelle geben können. Einer externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann… Was sind „externe Stellen“? weiterlesen

Was muss die interne Stelle tun, wenn ein Hinweis gemeldet wird?

Geht ein Hinweis ein, muss binnen sieben Kalendertagen eine Empfangsbestätigung an den Whistleblower ausgestellt werden.  Die interne Stelle muss jeden Hinweis auf seine Stichhaltigkeit prüfen. Auf Ersuchen des Whistleblowers muss binnen 14 Tagen eine physische Besprechung stattfinden. Nach drei Monaten ist bekanntzugeben, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw warum sie nicht ergriffen wurden.

Was muss ich bei der Einrichtung der internen Meldestelle beachten?

Wichtig ist, dass die interne Stelle genügend finanzielle und personelle Mittel hat, um ihrer Aufgabe nachzukommen. Sie muss auch so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität der Whistleblower gewahrt bleibt. Außerdem muss sie weisungsfrei arbeiten können. Die interne Stelle muss technisch und organisatorisch gemäß Art 25 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geeignet sein. Alle… Was muss ich bei der Einrichtung der internen Meldestelle beachten? weiterlesen

Was muss ich als Unternehmen tun?

Jedes Unternehmen braucht bis spätestens 17. Dezember 2023 eine sogenannte „interne Meldestelle“. An diese Einrichtung können sich Whistleblower melden, um ihren Hinweis abzugeben. Die interne Stelle muss aber nicht vom Unternehmen selbst betrieben werden. Es kann auch eine dritte Stelle damit beauftragt werden (zB eine Rechtsanwaltskanzlei).

Für wen gilt das HSchG?

Das HSchG gilt für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 50 ArbeitnehmerInnen oder Beschäftigten. Für bestimmte Unternehmen (etwa Finanzdienstleister) gilt das HSchG unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Wann gilt das HSchG?

Das HSchG ist seit 25. Februar 2023 in Kraft. Für die Einrichtung von Meldestellen galt für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten eine Übergangsfrist von sechs Monaten bis 25. August 2023. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten haben dafür sogar noch bis 17. Dezember 2023 Zeit.

Welche Schutzmaßnahmen für Whistleblower sieht das HSchG vor?

Das HSchG erklärt Maßnahmen, die „in Vergeltung eines berechtigten Hinweises“ erfolgen, für rechtsunwirksam. Dazu zählen: Dabei handelt e sich um grundsätzlich reversible Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands sowie zum Ersatz von Vermögensschäden oder erlittener persönlicher Beeinträchtigung verpflichtet. Bei den sogenannten irreversiblen Vergeltungsmaßnahmen ist die für bestimmte Vergeltungsmaßnahmen verantwortliche Person darüber hinaus zur Wiederherstellung… Welche Schutzmaßnahmen für Whistleblower sieht das HSchG vor? weiterlesen

Welche Hinweise sind geschützt?

Nicht alle Hinweise führen zum besonderen Schutz durch das HSchG. Geschützt sind nur Hinweise auf Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen: Öffentliches Auftragswesen Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Produktsicherheit- und Konformität Verkehrssicherheit Umweltschutz Strahlenschutz und nukleare Sicherheit Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz Öffentliche Gesundheit Verbraucherschutz Datenschutz, Sicherheit von Netz- und Informationssystemen… Welche Hinweise sind geschützt? weiterlesen