Das HSchG ist seit 25. Februar 2023 in Kraft. Für die Einrichtung von Meldestellen galt für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten eine Übergangsfrist von sechs Monaten bis 25. August 2023.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten haben dafür sogar noch bis 17. Dezember 2023 Zeit.