Was muss die interne Stelle tun, wenn ein Hinweis gemeldet wird?

Geht ein Hinweis ein, muss binnen sieben Kalendertagen eine Empfangsbestätigung an den Whistleblower ausgestellt werden.  Die interne Stelle muss jeden Hinweis auf seine Stichhaltigkeit prüfen. Auf Ersuchen des Whistleblowers muss binnen 14 Tagen eine physische Besprechung stattfinden. Nach drei Monaten ist bekanntzugeben, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw warum sie nicht ergriffen wurden.