Whistleblower können alle Personen sein, die aufgrund einer beruflichen Verbindung (egal ob laufend oder nicht) Hinweise über Rechtsverletzungen erlangt haben, insbesondere: (überlassene) Arbeiternehmer oder Bedienstete Bewerber um eine Stelle, Praktikanten, Volontäre oder Auszubildende Selbständige (auch arbeitnehmerähnliche und quasi-selbständige Personen) Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen Personen, die unter Aufsicht und Leitung eines Auftragnehmers, Subunternehmers oder… Wer kann Whistleblower sein? weiterlesen
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Was ist das HSchG?
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) setzt die Whistleblower-Richtlinie (2019/1937/EU) in Österreich um. Es verpflichtet Unternehmen zum Betreiben eines internen Hinweissystems und schützt Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen.