Wer kann Whistleblower sein?

Whistleblower können alle Personen sein, die aufgrund einer beruflichen Verbindung (egal ob laufend oder nicht) Hinweise über Rechtsverletzungen erlangt haben, insbesondere:

  • (überlassene) Arbeiternehmer oder Bedienstete
  • Bewerber um eine Stelle, Praktikanten, Volontäre oder Auszubildende
  • Selbständige (auch arbeitnehmerähnliche und quasi-selbständige Personen)
  • Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
  • Personen, die unter Aufsicht und Leitung eines Auftragnehmers, Subunternehmers oder Lieferanten des Rechtsträgers arbeiten
  • Anteilseigner