Das HSchG gilt für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 50 ArbeitnehmerInnen oder Beschäftigten. Für bestimmte Unternehmen (etwa Finanzdienstleister) gilt das HSchG unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Das HSchG gilt für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 50 ArbeitnehmerInnen oder Beschäftigten. Für bestimmte Unternehmen (etwa Finanzdienstleister) gilt das HSchG unabhängig von der Beschäftigtenzahl.