Es gibt auch „externe Stellen“. Allgemein ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung als externe Stelle zuständig. Für bestimmte Bereiche bestehen Sonderzuständigkeiten, etwa die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die Geldwäschemeldestelle oder die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen prüfen, ob sie einen Hinweis zunächst einer internen Stelle geben können. Einer externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystems nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.