Für den Fall wechselnder, insbesondere saisonal schwankender Beschäftigung wird die Mindestanzahl von 50 Beschäftigten aufgrund der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten während des vorangegangenen Kalenderjahres ermittelt.
Für den Fall wechselnder, insbesondere saisonal schwankender Beschäftigung wird die Mindestanzahl von 50 Beschäftigten aufgrund der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten während des vorangegangenen Kalenderjahres ermittelt.