Vertragsverletzungsverfahren wegen verzögerter Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie

Europäische Kommission

Die EU-Richtlinie RL (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Hinweisgebern“) hätte von allen EU-Mitgliedstaaten bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Österreich, und zahlreiche andere Staaten, waren mit der Umsetzung säumig. Daher leitete die Europäische Kommission bereits im Jänner 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren auch gegen Österreich ein. In einem ersten Schritt wurden Aufforderungsschreiben an Österreich und 23 weitere EU-Mitgliedstaaten gerichtet.

In Österreich gibt es mittlerweile zwar einen Entwurf für das HinweisgeberInnenschutzgesetz, mit dem die Richtlinie umgesetzt werden soll. Beschlossen ist das Gesetz allerdings noch nicht.

Die Europäische Kommission hat daher am 29. September 2022 den zweiten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren beschlossen: eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich zu übermitteln. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, dieses formelle Aufforderungsschreiben zu beantworten.